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Für diese Stellenbesetzung ist der Nachweis des persönlichen Impfstatus gegen Masern gemäß § 20 Infektionsschutzgesetz (IfSG) vor Aufnahme der Tätigkeit erforderlich. Schwerbehinderte Bewerbende werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Unterlagen in Papierform werden nicht zurückgesandt.
DEUTSCHES ROTES KREUZKreisverband Bremen e.V.
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